Im neuen Naturschutzgesetz des Landes ist es jetzt klar geregelt: Schottergarten-Neuanlagen sind nach der Landesbauordnung illegal und nicht mehr länger zu dulden. Aber auch bei bereits bestehenden Schottergärten muss der Rückbau geprüft und umgesetzt werden. Im privaten wie im öffentlichen Raum. Dafür brauchen unsere Kommunen Unterstützung und Kontrolle.
Vorbildlich hierzu ist der Antrag der Fraktion der Gmünder Grünen im Gemeinderat.
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